Schier unglaubliches trägt sich zu in diesem unserem Lande, wie ein ehemaliger, dicker Bundeskanzler, dessen Namen ich immer vergesse, zu sagen pflegte.
Da wird das Bundesverfassungsgericht angerufen, ob eine Kindergärtnerin islamischen Glaubens während der Arbeit ein Kopftuchtragen kann.
Schlimm genug, dass man wegen so etwas Gerichte bemühen muss.
Schlimmer ist jedoch das Urteil, welches das hohe Gericht gesprochen hat.
Das Tragen von Kopftüchern ist Ländersache und soll von eben diesen gesetzlich geregelt werden.
Im Grunde ist das also kein Urteil, sondern ein Weiterschieben, eine Delegation einer Entscheidung.
In jedem Führungskräfteseminar wird gepredigt, dass so etwas im Prinzip ein Ding der Unmöglichkeit ist und dass Leute, die so etwas machen, im Grunde besser Straßenkehrer werden sollten.
Ich hätte den Richtern am BGH Karlsruhe eigentlich ein gesunderes Urteilsvermögen zugetraut, um diese Sache zu Gunsten der Menschen zu entscheiden.
Statt dessen nur eine sehr fragwürdige Entscheidung. Die Politik soll nun über Fragen des Glaubens und der Religion entscheiden.
Was für ein enormer Rückschritt ist das !
Im letzten Jahrtausend griff der Staat insgesamt 1040 Jahre in die Religionsfreiheit der Menschen ein: 1000 Jahre bei Adolf und seinen Freunden, danach 40 Jahre bei Ulbricht, Honecker und seinen Spießgesellen. Das dürfte doch eigentlich für’s erste reichen.
Nun soll also die Ländergesetzgebung entscheiden, wie die Religionsfreiheit aussehen soll.
Diese ist aber im Grundgesetz verankert und keinesfalls Ländersache.
Die “üblichen Verdächtigen” (Alpen-Rambo Beckstein aus Bayern und Dr.Koch’s Naturtrüb aus Hessen) haben bereits kräftig ins Horn gestoßen und wollen das Tragen der Kopftücher verbieten. In den aktuellen Leserbriefen der Journaille wird bereits kleindeutsch Beifall geklatscht. Kopftücher sind eh nur radikale, islamistische Auswüchse. Schließlich haben wir die Damen in Afghanistan gerade vom Zwang zur Burka befreit. Stimmt’s ?
Kopftuchträgerinnen sind eben ‘ne Gefahr für unsere wohlbehüteten Kinder.
Ebenso kann sich ein Andersgläubiger oder Atheist auf den Pinsel getreten fühlen, wenn der Lehrer nun ein Kreuz um den Hals trägt.
Somit haben die Gerichte in naher Zukunft eine solide Grundlage enormer Beschäftigung mit profunden juristischen Problemen. Übrigens hilft das, Arbeitsplätze zu sichern. Aber das nur am Rande …
Ich finde, wir sollten uns mal alle ganz gehörig entspannen.
Was ist dabei, wenn eine Lehrerin ihren moslemischen Glauben zeigt, in dem sie ein Kopftuch trägt; was ist dabei, wenn ein Lehrer ein Kreuz trägt, um seinen christlichen Glauben zu demonstrieren ?
Oder wenn sich gar ein ganz, ganz mutiger zum Atheismus bekenn ?
Wir sollten lernen, damit umzugehen und den Glauben respektieren, solange er keinen radikalen Anstrich bekommt.
Und was bringt’s, wenn’s keine Kopftücher mehr in deutschen Schulen gibt ? In den Kopf der Leute kann man eh nicht gucken. Man kann selbst nicht hinter gänzlich unbedeckte Köpfe, also Glatzen schauen. Und da tragen sich ja bekannterweise manchmal ziemlich schräge Sachen zu.
Wir sollten lernen, das, was in unseren Köpfen ist, auszutauschen, zu entdecken, zu begreifen und zu hinterfragen. Nur dann sind wir vor`m heiligen Krieg sicher.
Bis jetzt hat noch kein Gesetz Radikalismus verhindert, sondern eher gefördert.
Wir Deutschen scheinen für Alles und Nichts Gesetze zu benötigen. Und wenn ein Land die Kopftücher erlaubt, kommt danach bestimmt eine Verordnung oder ein Erlass, WIE die Tücher zu tragen sind.
Da wette ich mal drauf …